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Multi-lateral Interchange Fee (MIF) Änderung zum 8. Juni 2016

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EC-Terminal günstig bei KARTEN-TERMINAL.de mieten oder kaufen
EC-Terminal günstig bei KARTEN-TERMINAL.de mieten oder kaufen - Ihr günstiger und unabhängiger EC Cash Terminal / Kreditkarten Anbieter

Im Juni 2015 hat die EU ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das die MIF (häufig auch Interbankenentgelte oder Interchange genannt) für Kartenzahlungen mit Debit- und Kreditkarten neu regelt.

Im Folgenden finden Sie dazu alle relevanten Inhalte kurz und kompakt zusammengefasst:

*** Was bedeutet MIF? ***

MIF bezeichnet die Kosten, die eine Händlerbank bei Kartenzahlungen des Karteninhabers an dessen Bank entrichtet. Insgesamt enthält die MIF-Regulierung im Wesentlichen die folgenden Bestandteile:

  • Festlegung der maximalen Höhe des Interbankenentgeltes
  • Entgeltaufschlüsselung
  • Informationsübersicht

Die MIF-Regulierung verfolgt das Ziel, Händlern die Entgelte transparent darzustellen und durch die Festlegung der maximalen Höhe der Interchange den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu fördern. Davon betroffen sind Kartenherausgeber, Kartenakzeptanzstellen, Kartenzahlungsdienstleister und Kartenorganisationen. Die Regulierung bezieht sich konkret auf Karten, die im europäischen Wirtschaftsraum (EEA*) ausgegeben wurden und werden. In Deutschland zählen dazu die Kreditkarten von Visa und MasterCard sowie die girocard, Maestro- und V PAY-Karten.
Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Karten von UnionPay, JCB, Diners Club/Discover, American Express, Firmenkreditkarten, Karten aus dem außereuropäischen Ausland (Non-EEA) oder auch Bargeldabhebungen mit Kreditkarten.

Händler finden die Entgeltanteile nach Autorisierungs- und dem girocard-Netzservice-Entgelt aufgeteilt seit Januar 2016 auf der Netzbetriebsabrechnung.

 

*** Anwendungsauswahl ***

Die MIF-Regulierung fordert seit dem 09.06.2016, dass Karteninhaber bei einer Kartenzahlung aus den mit Ihrer Karte möglichen Zahlverfahren (z.B. girocard, Maestro, V PAY) wählen können.

Damit die Händler den Karteninhabern die Auswahl der möglichen Zahlverfahren anbieten können, wurde vom Bundesverband der ec Netzbetreiber (BecN) eine entsprechende Lösung entwickelt, welche die Konformität mit der MIF-Regulierung gewährleistet und gleichzeitig die Attraktivität der Kartenzahlungen weiterhin erhält.

Welche Änderungen ergeben sich durch die Anwendungsauswahl für ihre Händler?

Nach der Umstellung des Terminals auf die BecN-Lösung (dazu ist ein entsprechendes Software-Update notwendig) wird vor dem Einstecken der jeweiligen Karte auf dem Terminaldisplay eine Auswahlmöglichkeit angeboten, ob der Karteninhaber das Bezahlverfahren selbst bestimmen möchte. Bei Zustimmung werden im Nachgang die verfügbaren Zahlverfahren angezeigt.

Sofern der Karteninhaber allerdings keine Auswahl wünscht, wird die Zahlung wie gewohnt über das seitens des Händlers präferierte Zahlverfahren abgewickelt.

Nachfolgend ein Schaubild zur Anwendungsauswahl
Anwendungsauswahl MIF

Die BecN-Lösung steht voraussichtlich erst Ende 2016 zur Verfügung. In Deutschland gilt auch in der Übergangszeit Folgendes:

  • ELV darf weiter vorab betrieben werden.
  • Die BecN-Lösung ist MIF-konform.
  • In Deutschland wurde bisher keine finale Umsetzungsrichtlinie verabschiedet oder eine Aufsichtsbehörde benannt. Dementsprechend können bei fehlender Umsetzungsrichtlinie in Deutschland derzeit keine hoheitlichen Konsequenzen erfolgen, wenn ein Händler nach dem 09.06.2016 die Richtlinie nicht einhält.
  • Handlungsbedarf ist dennoch gegeben: es sollte ein Fortschritt in der MIF-Umsetzung beim Handel erkennbar/spürbar sein.
  • Es wird voraussichtlich einen Migrationszeitraum geben, der vom deutschen Gesetzgeber noch genauer spezifiziert wird.

 

*** HACR – Aufhebung der Pflicht zur Akzeptanz aller Karten ***

Die bisherige Pflicht des Händlers zur Akzeptanz aller Karten, die sogenannte “HACR – Honour All Cards Rule“ eines akzeptierten Brands wie Visa oder MasterCard, ist seit dem 09.06.2016 aufgehoben. Die Regelung gilt jedoch nur für Commercial Cards (Überbegriff für sog. Business und Corporate Cards), die innerhalb der EEA-Region herausgegeben wurden. Commercial Cards, die außerhalb des EEA-Raums ausgegeben wurden, müssen allerdings weiterhin akzeptiert werden. Die Aufhebung der Pflicht zur Akzeptanz findet bei den Zahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (girocard, GeldKarte/girogo) keine Anwendung, da diese Zahlverfahren ausschließlich als Debitkarten ausgegeben werden. Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie bitte Ihren direkten Ansprechpartner bei Ingenico Payment Services.

*EAA: Alle Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Falkland-Inseln, Färöer-Inseln, Französisch-Guayana, Gibraltar, Grönland, Guadeloupe, Martinique, Monaco, Réunion, San Marino und Vatikanstadt.

Multi-lateral Interchange Fee (MIF) Änderung zum 8. Juni 2016
Martin Damaszek


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