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Bargeldloses Bezahlen wird beliebter, ganz ohne Bares will aber keiner

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EC-Terminal günstig bei KARTEN-TERMINAL.de mieten oder kaufen
EC-Terminal günstig bei KARTEN-TERMINAL.de mieten oder kaufen - Ihr günstiger und unabhängiger EC Cash Terminal / Kreditkarten Anbieter

Nur Bares ist Wahres, Karte ist aber sicherer

Die Zahlen scheinen widersprüchlich, die Tendenz bleibt aber klar. Selbst wenn 96% der Deutschen im Geschäft am liebsten noch mit Bargeld bezahlen, sind es doch auch stolze 82%, die auch mit einer Debit-Karte zahlen. Die sogenannte EC-Karte steht damit an Stelle zwei hinter dem beliebtesten Zahlmittel Bargeld.

Bargedlose Zahlung gewinnt im Einzelhandel an Bedeutung

Und trotzdem können sich 36% der Deutschen vorstellen, in Zukunft fast ausschließlich bargeldlos zu zahlen. Bei den 14- bis 49-Jährigen liegt dieser Anteil sogar bei knapp 49 Prozent. Hier würde künftig jeder Zweite ganz auf Bargeld verzichten wollen. So jedenfalls wird des aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom deutlich.

Offenbar in einem Widerspruch stehen solche Zahlen gegenüber der Absicht der EU, bis zum Jahr 2018 Bargeld generell abschaffen zu wollen. Das jedenfalls können sich einige Politiker vorstellen. Gegen solche Bestrebungen läuft hingegen ein breiter Widerstand zusammen, da sich im Zuge der Abschaffung von Bargeld ein Großteil der Bevölkerung schutz- und machtlos der Gewalt der Banken und Behörden ausgesetzt sehen. Immerhin ermöglicht es Bargeld immer noch auch Geschäfte zu tätigen, die nicht bis ins Detail nachvollziehbar sind. Was Politik, Behörde und Strafverfolgung ärgert, freut den kleinen Mann auf der Straße.

Aber zurück zu den Zahlungsvorlieben der Deutschen.

Komfort und Sicherheit sprechen für die Kartenzahlung

Das konservative Zahlungsverhalten mit Bargeld begründen viele der Befragten mit dem Komfort und der Übersicht über das eigene Geld. Immerhin sähe man so ganz klar, dass, wieviel und wofür man Geld ausgibt, was bei Transaktionen über Debit- oder Kreditkarten manchmal aus dem Auge geräte.

Ähnlich, aber in gegenteiliger Richtung argumentieren diejenigen, die bevorzugt mit Debitkarte oder Kreditkarte bezahlen. Auch hier spielt der Komfort eine große Rolle, gegenüber dem Bezahlen mit Bargeld wird hier jedoch auch ein Sicherheitsaspekt ins Feld geführt. So wäre es sicherer, weniger oder gar kein Bargeld bei sich zu führen, außerdem ließen sich mit Kreditkarte und EC-Karte auch spontane Einkäufe zu jeder Zeit gut bezahlen.

Auch wenn über die Hälfte der Deutschen im Einzelhandel am liebsten noch mit Bargeld bezahlt (56%), sind Debitkarten (25%) und Kreditkarten (8%) weiter auf dem Vormarsch. Interessant dabei ist, dass viele sowohl mit Karte als auch mit Bargeld zahlen, je nach konkreter Situation und den Möglichkeiten in den einzelnen Geschäften.

Allmählich etabliert sich auch das mobile Bezahlen beispielsweise per NFC mit Karte oder dem Smartphone. Immerhin stehen 29% der Befragten dieser schnellen und komfortablen Möglichkeit aufgeschlossen gegenüber. Sieben Prozent der Befragten haben diese Bezahlart bereits genutzt.

Mobiles Bezahlen ist also genauso auf dem Vormarsch wie beispielsweise die Nutzung von „Plastikgeld“. Auf das gute alte Bargeld wollen dennoch die meisten nicht verzichten, weil dieses immer noch ein Stück Unabhängigkeit und Freiheit in der Entscheidung bedeutet.
Sollen sich mobile Bezahlsysteme durchsetzen, muss dazu allerdings auch die Infrastruktur deutlich aufgerüstet werden.

Derzeit sind es nur 8% aller vorhandenen Kassenterminals, die mit der NFC-Technik klarkommen. Hier muss deutlich nachgerüstet werden, damit sich das kontaktlose und mobile Bezahlen in den nächsten Jahren durchsetzen kann. Die Kunden gehen offensichtlich mit, der Handel hinkt noch hinterher.

Hier können Sie die ganze Statistik über “Die Zukunft des Bezahlens” nachlesen: BITKOM-Zukunft des Bezahlens

Bargeldloses Bezahlen wird beliebter, ganz ohne Bares will aber keiner
Martin Damaszek


Dringende Wartungsarbeiten Hotfix – Prepaid Karten 07.07 – 08.07.2015

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EC-Terminal günstig bei KARTEN-TERMINAL.de mieten oder kaufen
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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zeitraum vom 07.07.2015 23.00 Uhr bis 08.07.2015 05.00 Uhr wird durch unseren Dienstleister im Rechenzentrum ein Hotfix an den Netzelementen der Internen Verbindung zwischen unseren Rechenzentrumen durchgeführt.
Hierbei werden nur Redundant vorhandene interne Verbindungen gewartet.
Bei einem normalen Verlauf der Wartungsarbeiten rechnen wir nicht mit Störungen bzw. einem Ausfall der Kundensysteme.

Sollten widererwarten Störungen auftreten, werden wir Sie auf diesem Wege kurzfristig informieren.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter 040 – 226 226 127 zur Verfügung.

vielen Dank

Ihr
Karten-Terminal-Service TEAM

Bonuskarten

Dringende Wartungsarbeiten Hotfix – Prepaid Karten 07.07 – 08.07.2015
Martin Damaszek

Kundeninformation zur Zahlung mit girocard und Unterschrift

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Wir leiten folgende Zahlungsinformationen – ohne Namen – an unseren Netzbetreiber (Netzbetreiber im Zahlungssystem electronic cash) weiter:
– Ihre Kontonummer und Bankleitzahl, das Kartenverfallsdatum und die Kartenfolgenummer Ihrer girocard;
– Datum, Uhrzeit, Betrag der Zahlung, Terminal-Kennung (Ort, Unternehmen und Filiale).

Diese Daten werden zur Prüfung und Durchführung Ihrer Zahlung benötigt. Darüber hinaus dienen sie zur Verhinderung von Kartenmissbrauch und zur Begrenzung des Risikos von Zahlungsausfällen. Dazu sind Höchstbeträge für Zahlungen innerhalb bestimmter Zeiträume festgelegt, die für unterschiedliche girocard-Karten unterschiedlich ausfallen können.

An den Netzbetreiber wird ferner gemeldet, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen wurde (Rücklastschrift). Dies dient zur Verhinderung künftiger Zahlungsausfälle. Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Widerruf einer Lastschrift erklärtermaßen Rechte aus dem Grundgeschäft (z.B. Sachmangel) geltend gemacht haben oder die Forderung beglichen wird, wird die Meldung umgehend gelöscht. Mit Hilfe dieser Informationen kann der Netzbetreiber an Händler, die ihrem System angeschlossen sind, Empfehlungen für ihre Entscheidung erteilen, ob sie eine Zahlung mit girocard und Unterschrift akzeptieren wollen.

Der Netzbetreiber kann zu diesem Zweck
– Rücklastschriftinformationen von allen bei ihm angeschlossenen Händlern verwenden;
– für eine kurze Zeit – wenige Tage – zur Verhinderung von Kartenmissbrauch und Zahlungsausfällen Zahlungsinformationen auch händlerübergreifend auswerten (verwenden);
– darüber hinaus nur solche Zahlungsinformationen auswerten (verwenden), die er vom selben Händler erhalten hat.

Soweit eine Zahlung mit girocard und Unterschrift nicht akzeptiert wird, besteht bei positiver Autorisierung durch das kartenausgebende Kreditinstitut die Möglichkeit, die Zahlung durch Eingabe der PIN durchzuführen.
Eine Nutzung Ihrer Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung findet nicht statt. Ihre Zahlungsdaten werden ausschließlich im Rahmen der Zahlungsabwicklung für die Entscheidung darüber genutzt, ob dem jeweiligen Händler eine Zahlung mit girocard und Unterschrift empfohlen wird.

Kundeninformation zur Zahlung mit girocard und Unterschrift
Martin Damaszek

Lukrative Jobs zu vergeben, bei freier Zeiteinteilung

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selbstständige Vertriebsmitarbeiter (m/w)

» auch gern nebenberuflich «

Sie vermarkten in Ihrer Region (Norddeutschland) unsere innovative Dienstleistung rund um die Kartenzahlung, sowie Kreditkartenakzeptanzvereinbarungen für MasterCard, VISA und American Express an den Einzelhandel, die Hotellerie, die Gastronomie, den Handel, den Handwerk, die verschiedenen Dienstleistungen uvm.

Wir unterstützen Sie mit begleitenden Maßnahmen in Form von Mailing-Aktionen oder Call-Center-Aktivitäten.

Setzen Sie auf Basis Ihrer entsprechenden Berufserfahrung und Beratungskompetenz entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung ihrer Verkaufsgebiete. Agieren Sie flexibel, überzeugend sowie zielorientiert.

Wir bieten Ihnen eine dauerhafte Perspektive als selbstständiger Handelsvertreter (m/w)

Mit einem sehr attraktiven Provisionseinkommen honorieren wir hohen Leistungswillen. Sie sind erfahren in der Kundenberatung und verfügen über gute Kenntnisse sowie verkäuferische Erfahrungen im elektronischen Zahlungsverkehr. Wenn Sie als selbstständiger Handelsvertreter (m/w) Verantwortung bei Karten-Terminal-Service oHG übernehmen wollen, bewerben Sie sich gleich.

(gem. §§ 84 ff HGB)

Lukrative Jobs zu vergeben, bei freier Zeiteinteilung
Martin Damaszek

Schneller Bezahlen mit dem kontaktlosen Bezahlverfahren

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Schneller Bezahlen mit dem kontaktlosen Bezahlverfahren

NFC-N-Mark-LogoNFC sind die drei zauberhaften Buchstaben für die Zukunft des bargeldlosen Bezahlens. Hinter dem Kürzel steht die sogenannte Nahfeldkommunikation (Near Field Communication). Technisch verbirgt sich dahinter eine Funktechnik, die über eine Strecke von nur wenigen Zentimetern hinweg Daten übertragen kann.

Erforderlich ist dafür ein NFC-Chip, der bereits in die geeigneten Zahlungsmittel, also beispielsweise EC-Karten oder auch Smartphones, eingearbeitet ist. Soviel zur Technik auf der Seite des Kunden. Auf der Seite des Verkäufers braucht es natürlich auch einer Technologie, um mit dem Funkstandard NFC klarzukommen. Meist sind das handliche Displays die berührungsfreies oder auch kontaktloses Bezahlen ermöglichen und direkt an das Kassensystem angebunden sind.

Bei vielen, vor allem neueren EC-Karten-Terminals ist NFC praktisch von Haus aus mit eingebaut, zumal sich immer mehr Händler für das schnelle kontaktloses Bezahlen interessieren und die Kunden dieser Neuerung dankbar entgegensehen.

Wie es dauert, eine Flasche Wasser zu kaufen

Im Durchschnitt brauchen Kunden in kleinen Geschäften wie beispielsweise einem Kiosk etwa eine Minute, um sich für den Kauf eines Produktes zu entscheiden. Der technische Kassiervorgang braucht etwa 20 Sekunden, das Bezahlen mit Bargeld wieder eine Minute. Manchmal auch länger, wenn Kunden nach dem passenden Kleingeld kramen. Alles in allem dauert es also fast zweieinhalb Minuten, bis für den Händler aus einer Flasche Wasser Umsatz wird.

Bezahlt der Kunde bargeldlos etwa mit EC-Karte wird dieser Vorgang nicht wesentlich abgekürzt. Im günstigen Fall dauert es dann immer noch 2 Minuten, bis der Kaufvorgang inklusive Bezahlung abgeschlossen ist. Allerdings auch nur dann, wenn der Händler mit einem modernen Terminal am Point of Sale arbeitet, die Verbindung steht und der Kunde nicht gerade seine PIN vergessen hat.

Richtig schnell lassen sich Kleinbeträge allerdings mit der neuen NFC-Technik abrechnen. Das kontaktlose Bezahlverfahren kann richtig Zeit sparen. Kein lästiges Einführen der Karte, keine PIN, keine Unterschrift – einfach Karte mit NFC-Chip auf entsprechend ausgerüstetes Terminal auflegen, fertig. Schneller kann Bezahlen nicht gehen.

Wer ein entsprechend ausgerüstetes Smartphone hat und hier mit Telekom My Wallet arbeitet, kann die NFC-Technologie übrigens auch zum Bezahlen nutzen.

Die meisten Sicherheitsbedenken können ausgeschlossen werden, da der NFC-Funkstandard laut Anbieterangaben ohnehin nur über eine Distanz unter vier Zentimetern funktioniert.

Der Verkauf einer Flasche Wasser oder ähnlicher Produkte rechnet sich für den Verkäufer also nur, wenn sowohl der Kauf als auch das Bezahlen selbst nicht unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen.

Vorteile für Kunden und Händler

Wird der NFC-Standard beim Bezahlen angewendet, führt das zu Vorteilen auf beiden Seiten der Kasse. Sowohl Händler als auch Kunde sind Nutznießer dieser Technologie.

Vorteile für die Kunden

  • schnellerer Bezahlvorgang bei Kleinbeträgen
  • kein Bargeld erforderlich
  • mit NFC-Karte oder NFC-tauglichem Smartphone ohne PIN und Unterschrift bezahlen

Vorteile für den Händler

  • schnelle Zahlungsabwicklung
  • sichere und kostengünstige Transaktion
  • kein Wechselgeld erforderlich
  • weniger Kassenbestand – mehr Sicherheit
  • Umsätze, auch wenn Kunden kein Geld dabeihaben

Allein diese wenigen Vorteile sprechen schon für sich und vor allem dafür, dass NFC-Verfahren zu akzeptieren, zumal immer mehr Karten und Smartphones mit NFC-Chips ausgestattet sind.
Dazu bedarf es eigentlich nur eines geeigneten Terminals und eines entsprechenden Servicevertrages mit einem passenden Anbieter.

Für welche Verkäufertypen und Branchen eignet sich NFC

Betrachtet man NFC vor allem als kontaktlose und schnelle Technologie für das Bezahlen, dann kann dieser Standard in fast allen Unternehmen eingerichtet werden, die mit kleineren Zahlbeträgen konfrontiert werden.

Zu nennen sind hier beispielsweise

  • Supermärkte
  • Discounter
  • Kioske
  • Taxibetriebe und andere Dienstleister
  • Mensa- Kassierung
  • Kino
  • Theater
  • etc.

Diese Liste ließe sich noch weiter fortführen.

Der NFC-Standard in Verbindung mit einem modernen Terminal ist überall dort angesagt, wo immer wieder Kleinbeträge zu kassieren sind.

Nicht geeignet ist dieses Bezahlverfahren für Unternehmen, die ohnehin nur mit größeren Zahlbeträgen umgehen, weil sie beispielsweise ausschließlich höherwertigere und teure Produkte verkaufen.

Wo bekommen Händler ihr Terminal mit NFC-Funktionalität (kontaktlosen Bezahlverfahren)?

Kassenterminals mit NFC-Funktionalität sind bei uns zu haben. Mit einem breiten Angebot an modernen Terminals können Sie sich hier weiter informieren.

Wichtig dabei ist eben nicht nur das moderne Terminal mit NFC, sondern auch der passende Dienstleistungs- und Servicevertrag, den wir Ihnen zu attraktiven Konditionen anbieten. So vereinen sich moderne bargeld- und kontaktlose Bezahlverfahren mit einem umfassenden Service, der die Arbeit an der Kasse schneller und das Kauferlebnis für den Kunden kompletter macht.

Schneller Bezahlen mit dem kontaktlosen Bezahlverfahren
Martin Damaszek

SEPA-Lastschrift am POS ab 1. Februar 2016 und Erweiterung „TA 7.1“ – Auswirkungen auf Ihre Bezahlterminals

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Sehr geehrter Kunde,

Sepa Logo DEmit der Einführung von SEPA wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Diese bisher nur für den Bankenverkehr vorgenommene Umstellung wird nun auch konsequent für den Bereich der Kartenzahlungen am POS fortgesetzt und ist bis zum 31. Januar 2016 abzuschließen.

Was bedeutet das für Sie?
Um auch über den 1. Februar 2016 hinaus Lastschrift-Zahlungen als SEPA-Lastschrift / SEPA-ELV (SEPA Direct Debit (SDD)) wie gewohnt mit der girocard am POS akzeptieren zu können, werden bestimmte Anforderungen an die Software Ihres Terminals gestellt. Hierzu ist es notwendig, die aktuell bei Ihnen vorhandenen Terminals entweder mit einer entsprechenden Software-Erweiterung zu laden oder – falls dies technisch nicht möglich ist – das Terminal zu tauschen.

Diese neue Software ist darüber hinaus in der Lage, die für bestehende Terminals erst zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Anforderung der Deutschen Kreditwirtschaft für girocards, den sog. „TA 7.1“, zu erfüllen.

Aktuell erarbeiten wir sogenannte Migrations- und Tauschpläne, um die Zukunftssicherheit Ihres Terminals für Sie reibungslos und kundenfreundlich sicherzustellen. Ziel ist es, bis Ende Oktober 2015 (also vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts) alle notwendigen Terminaltausche bzw. Softwareupdates durchgeführt zu haben.

Wie gewohnt werden wir uns bezüglich der Terminierung der Softwareupdates bzw. der notwendigen Terminaltausche proaktiv mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte Ihr Terminal in eine Kassenumgebung eingebunden sein, raten wir Ihnen dringend, bei Ihrer Planung einen Test der neuen Software bzw. des neuen Terminals mit dem jeweiligen Kassenhersteller zu berücksichtigen. Wir werden in den nächsten Wochen mit konkreteren Terminen auf Sie zukommen.

Wir möchten bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hinweisen, dass mit der Umstellung auf SEPA die Umsatzbuchung der Zahlverfahren girocard/electronic cash (SCC) und SEPA-ELV (SDD) nicht mehr zusammen, sondern in zwei Buchungen erfolgt, konkret werden die SEPA-ELV Umsätze einen Tag später gutgeschrieben. Bitte beachten Sie dies bei Ihren internen buchhalterischen Prozessen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 040 – 226 226 127 gern zur Verfügung.
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Merkblatt SEPAentnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Karten-Terminal-Service Team

SEPA-Lastschrift am POS ab 1. Februar 2016 und Erweiterung „TA 7.1“ – Auswirkungen auf Ihre Bezahlterminals
Martin Damaszek

Fehlbuchungen einer EC Zahlung entschlüsseln

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PAN-Nummern auf dem Händlerbeleg

Durchschauen Sie Zahlencodes auf Kartenzahlungsbelegen

Händler- Kundenbelege

Händler- Kundenbelege [@easycash.de]

PIN und TAN sind wohl jedermann bekannt, weniger bekannt ist, was es mit der sogenannten PAN-Nummer auf Kartenzahlungsbelegen auf sich hat.

Grund für diese eher unscheinbare Rolle der PAN ist, dass diese zumindest für Kunden eigentlich uninteressant ist und daher auch nur auf den Zahlungsbelegen der Händler ausgedruckt wird. Hier kann die PAN Nummer beispielsweise bei Fehlbuchungen wichtige Rückschlüsse auf die eingesetzte Kredit- oder Debitkarte geben.

Wie schon bemerkt ist die PAN für den Händler eigentlich erst dann interessant, wenn es zu Fehlbuchungen kommt.

Dann lassen sich mit der Primary Account Number relativ einfach das kartenherausgebende Institut und letztlich auch das Konto und der berechtigte Inhaber der Debitkarte oder Kreditkarte herausfinden. Nqtürlich wird die namentliche Identität des Karteninhabers mit der PAN-Nummer nicht visualisiert, im Extremfall könnte aber über die Bank s der Karteninhaber auch namentlich benannt werden.

Dazu ist die PAN Nummer als 19-stellige Nummer auf der Karte gespeichert. Die ersten drei Ziffern bezeichnen das Länderpräfix, die folgenden fünf Ziffern entsprechen einer Kurzbankleitzahl und die restlichen Nummern sind die Kontonummer des Karteninhabers und eine Prüfziffer am Ende.

Die PAN-Nr. besteht aus 19 Ziffern:

  • 3 Ziffern als Länderpräfix
  • 5 Ziffern als Kurzbankleitzahl / Institutsnummer
  • 10 Ziffern für die Kontonummer des Karteninhabers
  • 1 Ziffer als Prüfziffer

 
Die Ziffern der beispielhaften PAN-Nr.456 12345 2020202020 2 stehen somit für:

Prefix dt. Karte Kurzbankleitzahl Kontonummer Prüfziffer
456 12345     2020202020      2

 
Es ist also nicht ganz einfach, die PAN zu entschlüsseln, aber dennoch möglich.

Als unterstützende Hilfe gibt die deutsche Bundesbank aller drei Monate eine aktualisierte Liste der Bankleitzahlen heraus. So sind auch die PAN Nummern zu identifizieren. Bundesbank

Fehlbuchungen einer EC Zahlung entschlüsseln
Martin Damaszek

Autos mit der Kreditkarte öffnen

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Autos mit der Kreditkarte öffnen

Was zunächst nach einem Trick von Autoknackern klingt, ist eine Innovation im Bereich der Kreditkarten, die ausgestattet mit einem NFC-Chip auch das Öffnen dafür speziell vorbereiteter Fahrzeuge erlauben. Ihren Start haben die speziellen Kreditkarten bereits im Juli 2015 erlebt, nach dem sie zum Jahresbeginn auf der Consumer Electronics Show in Las Vegas vorgestellt wurden.

Ganz neu ist das Prinzip der NFC-Chips nun wirklich nicht mehr, neu ist hier die Funktion als Autoschlüssel. Der NFC-Funkstandard erlaubt es, über sehr kurze Distanzen von wenigen Zentimetern hinweg Funksignale zu übertragen, die dann bestimmte Funktionen auslösen. Bekannt ist das Prinzip beispielsweise beim bargeldlosen Bezahlen etwa für Kleinbeträge im Supermarkt, in der Universitäts-Mensa oder auch in Kiosken. Dort wird der NFC-Chip als berührungsfreie Zahlungsoption im bargeldlosen Zahlungsverkehr an entsprechend ausgerüsteten Terminals eingesetzt.

BMW und Mini nehmen Vorreiterrolle ein

Wenn es um das Öffnen von Fahrzeugen mittels NFC-Technologie in Verbindung mit einer Kreditkarte geht, nehmen in Deutschland BMW und Mini die Vorreiterrolle ein. Gemeinsam mit dem Herausgeber der Kreditkarten, der DKB-Bank, wurden hier Systeme entwickelt, die die NFC-Technik als Türöffner für Fahrzeuge einsetzen. Dabei ist die technische Möglichkeit längst nicht nur auf Fahrzeuge der beiden Marken begrenzt. Auch andere, entsprechend vorbereitete Fahrzeuge können mit der neuen Technologie geöffnet oder eben auch verschlossen werden, sofern die Karte entsprechend konfiguriert wird. Diese Konfiguration kann der Karteninhaber nach Angaben der Herausgeber der besonderen Kreditkarte auch selbst vornehmen.

Kreditkarte mit vielseitigen Funktionen

Neben der Konfiguration des NFC-Funkchips lässt sich die DKB Kreditkarte auch in vielen anderen Details vom Nutzer konfigurieren. So sind dann immer genau die der zur Verfügung gestellten Optionen verfügbar, die der Nutzer wünscht. Neben dem optischen Design lassen sich dann eben auch Kreditkartenfunktionen in unterschiedlichem Ausmaß persönlich auswählen und einstellen. Vordergründig funktioniert die Schlüssel-Kreditkarte als Bezahlmöglichkeit im Internet, eben für Online-Käufe, bietet darüber hinaus aber auch besondere Funktionen wie beispielsweise bei BMW einen integrierten Gutschein für den Reifenservice, Verkehrsrechtsschutz oder Reise-Assistance.

Was der schlüsselfreie Spaß kostet

Nicht nur für Fahrzeugbesitzer neuerer Modelle von BMW oder Mini ist die innovative Kreditkarte interessant. Wie bereits bemerkt ermöglichen auch andere Fahrzeughersteller die Nutzung einer solchen Karte mit NFC-Funkchip. Darüber hinaus lässt sich die Karte je nach gewähltem Leistungspaket auch mit dem Kreditkartenkonto verknüpfen und bietet so vor allem Online Bezahlmöglichkeiten. Zu haben ist das schlüsselfreie Fahr- und Kreditkartenvergnügen je nach Ausstattung und Version für eine Jahresgebühr von 39 Euro bis hin zu 99 Euro. Der Herausgeber, die DKB-Bank gibt die zweifelsfrei interessanten Kreditkarten mit Schlüsselfunktion seit Juli 2015 aus.

Autos mit der Kreditkarte öffnen
Martin Damaszek


Wir reduzieren Ihr Kreditkarten-Disagio bis zu 50%

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Sparen beim Kreditkarten-Disagio

50 Prozent DisagioDie Gebühren für die Zahlungen mit Kreditkarte liegen so manchem Händler schwer im Magen. Nicht nur Online-Händler zahlen diese Gebühr für Kreditkartenzahlungen ihrer Kunden, auch der Handel vor Ort kommt um die teils happigen Aufschläge nicht herum. Die Karten-Terminal-Service OHG geht jetzt mit einem besonderen Angebot für Bestandskunden in die Offensive. Für einen ausgewählten Kundenkreis garantiert die Karten-Terminal-Service OHG eine Ersparnis von satten 50% auf das Kreditkarten-Diagio.

Möglich werden solche Einsparungen in erster Linie durch eine neue EU-Richtlinie, die am 09.12.2015 in Kraft treten wird. Demnach können beispielsweise Online-Händler ihr Kreditkarten-Disagio um bis zu 50% reduzieren. Vorausgesetzt es werden die dazu notwendigen Schritte gegangen und die bislang bestehen Verträge zur Kreditkarten-Akzeptanz auf diese Richtlinie hin optimiert. Wer das versäumt, wird von den Vorzügen der neuen Richtlinie wohl nicht profitieren können.

Das ist übrigens immer so, wenn eine Regulierungsbehörde mit Richtlinien in den Markt eingreift. Solche Richtlinien haben meist keinen Gesetzescharakter, sind also letztlich Kann-Bestimmungen, deren Umsetzung an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind.

Interessant ist das Disagio-Sparen mit der Karten-Terminal-Service OHG nicht nur für die Bestandskunden. Auch für Neukunden prüft das Unternehmen die Möglichkeiten, am Disagio zu sparen. Auch hier sollte es möglich sein, bis zu 50% an den zusätzlichen Kosten zu sparen. Dabei gibt die Karten-Terminal-Service OHG das Versprechen, wann immer das nicht klappen sollte, den Interessenten mit satten 50 Euro zu entschädigen.

Generell garantiert die Karten-Terminal-Service OHG Kunde, die einen geltenden Kreditkarten-Akzeptanz-Vertrag mit Gültigkeit vor dem 1. Juli 2014 vorlegen können eine Disagio-Ersparnis von in jedem Fall 50 Prozent. Das lohnt sich für solche Bestandsverträge in jedem Fall.

Damit belohnt die Karten-Terminal-Service OHG nicht nur treue Kunden, sondern auch Neukunden und bietet eine vereinfachte Umsetzung der EU-Richtlinie an. Betroffene Kunden müssen jetzt nicht lange und aufwändig nach Optimierungsmöglichkeiten für ihre Kreditkarten-Akzeptanz suchen, sondern nutzen einfach und komfortabel das Garantieversprechen der Karten-Terminal-Service OHG Hamburg.

Darüber hinaus sind natürlich auch alle anderen Kreditkartenakzeptanz-Kunden des Dienstleisters aus Hamburg eingeladen, ihren bestehenden Vertrag auf mögliche Einsparungen entsprechend der neuen EU-Richtlinie zum Kreditkarten-Disagio prüfen zu lassen. Und auch für Fremdkunden gilt diese Einladung, sofern mit entsprechendem Einsparpotential auch eine Vertragsübernahme der Kreditkartenakzeptanz durch die Karten-Terminal-Service- OHG möglich ist und angestrebt wird.

Letztlich werden die Garantie für Bestandskunden und die Angebote zur Umsetzung der EU-Richtlinie das Kreditkarten-Geschäft im Online-Handel und im stationären Handel weiter beleben. Gute Zeichen für Händler, die dann noch in der umsatzstarken Vorweihnachtszeit etwas weniger Bauchschmerzen bei der Kreditkarten-Akzeptanz haben werden.

* = Nur bei geltenden Kreditkarten-Akzeptanz-Vertrag, der vor dem 1. Juli 2014 abgeschlossen worden ist.

Wir reduzieren Ihr Kreditkarten-Disagio bis zu 50%
Martin Damaszek

Die Zukunft der Kreditkarte: Sinkende Bankgebühren – höhere Kundenintensität

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Der Weg aus dem Bargeld scheint unaufhaltsam. Um ihn für den Verbraucher angenehmer zu gestalten, kam die Politik auf die Idee, die Kreditkartengebühren, die der Händler – und damit letztlich der Kunde – zu zahlen hat, zu deckeln. Milliarden sollten auf diesem Wege eingespart werden und dem Kunden niedrigere Preise bescheren – weshalb die entsprechende EU-Verordnung dann auch pünktlich zum Weihnachtseinkauf am 9. Dezember des Jahres in Kraft trat.

Einkaufen mit der Kreditkarte

Einkaufen mit der Kreditkarte


Größere Preisnachlässe allerdings waren deshalb kaum zu erwarten, wie Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) gegenüber „Die Welt“ erklärte. Auch sonst scheint der EU-Coup nach hinten loszugehen. Denn die Kredit- und anderen Institute, die den Kunden bislang mit scheinbar kostenlosen oder fast kostenlosen Kreditkarten überschütteten, werden nach anderen Wegen suchen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr kräftig zu verdienen.

Bislang war es so, dass die Bank des Händlers bei der Bank des Kunden ein sogenanntes Interbankenentgelt abliefern musste, sobald dieser bei der Zahlung die Kreditkarte zückte. Da kamen für die vergebenden Institute übers Jahr und viele Kunden bei dem bislang üblichen ein Prozent schnell erklägliche Beträge zusammen. Dieser Geldsegen ohne jegliche Eigenleistung erklärt nun auch, warum der Markt mit Kreditkarten förmlich geflutet wurde.

Die neue EU-Verordnung aber kappt das Interbankenentgelt von jenem einem Prozent auf nur noch 0,3 Prozent. Die Einbußen dafür sollen sich auf über 400 Millionen Euro pro Jahr bewegen – was, rechnen wir hoch, einem Kreditkartengesamtumsatz von 40 Milliarden Euro entspricht. Doch die Banken stöhnen nicht nur unter diesem Verlust. Auch die fiktiven Transferkosten bei Einsatz der klassischen EC-Karte wurden gedeckelt: Von 0,3 auf 0,2 Prozent. Das entspricht nach Stand der Dinge einem weiteren Verlust in Höhe von 50 Millionen Euro.

Da Banken auf dieses leicht verdiente Geld ungern verzichten möchten, sollen jetzt die Kunden den Ausfall an die Banken selbst erstatten. So sollen bei vielen Instituten Jahresgebühren zwischen 30 und 40 Euro für die Standardkarte den Geldsegen absichern. Wer es gern etwas edler hat, darf noch tiefer in die Tasche greifen: Gold-Cards können dann schnell bei 70 bis 80 Euro Jahresgebühr landen.

Es ist insofern davon auszugehen, dass der Einsatz der Kreditkarte künftig durchdachter erfolgen wird. Niemand braucht im Portemonaie einen Berg von Karten, wenn jede einzelne davon das Konto mit spürbaren Beträgen belastet. Dem Einsatz der Kreditkarte als in absehbarer Zeit vermutlich einzigem Zahlungsmittel allerdings wird diese Entwicklung keinen Abbruch tun. Ganz im Gegenteil haben selbst jene Discounter, die die Kreditkarte bislang wie der Teufel das Weihwasser scheuten, in 2015 auf bargeldlos umgestellt. Der Siegeszug der Kreditkarte wird daher selbst bei Kleinstbeträgen nicht mehr aufzuhalten sein.

Mehr noch: Da dem Kunden die Kreditfunktion künftig kaum noch als kostenloses „Add-On“ auf die Kundenkarte präsentiert werden wird, wird er die Funktion seiner bezahlten Karte nun auch intensiv nutzen wollen. Gerade für den Einzelhandel bedeutet dieses: Bargeld war gestern. Wer ohne modernes Kartenlesegerät dasteht, wird im Zweifel auf Kunden verzichten müssen.

Die Zukunft der Kreditkarte: Sinkende Bankgebühren – höhere Kundenintensität
Martin Damaszek

Meistercard führt die „Selfie“ Bezahlung ein

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Das Smartphone macht’s möglich! MasterCard, einer der meistgenutzten Kreditkartenanbieter nicht nur in Deutschland, führt ein neues neues Verfahren zur Zahlungssicherheit ein. Statt wie bisher mit einem Passwort bzw. einer PIN (das manche Nutzer immer noch diebes-gerecht im Portemonaie auf einem Zettelchen mit sich führen) wird es künftig möglich sein, die Identität des Zahlenden mit einen „Selfie“ zu bestätigen.

Selfie Bezahlung

Selfie Bezahlung

Bei „Selfie-Pay“, so die Bezeichnung dieses Verfahrens, wird statt eines Kennwortes dann beim Zahlungsvorgang per Smartphone ein Selbstportrait gesendet. Wichtig dabei: Der Mastercard-Zahler muss blinzeln! So soll verhindert werden, dass einfach ein Foto vor die Kamera gehalten wird.
Um diese neue Art der Zahlungsbestätigung nutzen zu können, muss der MasterCard-Inhaber beim Kreditkarten-Anbieter ein aktuelles Foto von sich hinterlegen. Dazu wird eine entsprechende App angeboten. Ist dieser einmalige Vorgang abgeschlossen, gleicht die Software bei jedem Zahlungsvorgang das Selfie mit dem hinterlegten Foto ab. Wird die Übereinstimmung bestätigt, wird die Zahlung freigegeben. Dieses neue Verfahren soll jetzt in Großbritannien starten und ab Sommer des Jahres in vierzehn weiteren Ländern eingeführt werden.

Doch nicht nur MasterCard arbeitet an neuen Verfahren der Sicherheit. Denn angesichts des fast schon inflationären Internet-Einsatzes und dem Siegeszug der Karte beim alltäglichen Einkauf gilt das herkömmliche Verfahren nicht als sicher. Zu schnell – siehe oben – kann ein Taschendieb neben der Karte auch das Passwort „erobern“. Doch selbst, wenn das Passwort nicht benutzergerecht zur Karte gelegt wird, haben es Diebe oftmals recht leicht, mit einer gestohlenen Karte unrechtmäßig einzukaufen. So ist immer noch das meist verendete Passwort eine simples „1-2-3-4-5-6“. Da haben es Kriminelle leicht.

Welches Verfahren sich am Ende durchsetzen wird, steht derzeit allerdings noch in den Sternen. Versucht es MasterCard nun mit biometrischer Erkennung, so tüfteln andere an Fingerabdruck-Erkennung (was allerdings bei ganz hartgesottenen Kriminellen die Versuchung aufkommen lassen könnte, den Zeigefinger gleich mitzustehlen), Stimmenabgleich (was beispielsweise in Bahnhofshallen auf Schwierigkeiten stoßen könnte) oder sogar mit Blutdruckmessung über die Fingerkuppe. Ob letzteres allerdings noch funktioniert, wenn der Zahlungspflichtige ob seines Kaufes so aufgeregt ist, dass der Blutdruck steigt – man wird es abwarten müssen. Sicher ist nur: Das klassische Passwort wird bald ausgedient haben. Für die Kunden, die – wenn sie sich korrekt verhalten – einen unüberschaubaren Wust von Passwörtern im Kopf herumtragen müssen, sicherlich eine Erleichterung.

Meistercard führt die „Selfie“ Bezahlung ein
Martin Damaszek

*** SEPA Phase II: Umstellung zum 01. Februar 2016 gemeistert ***

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EC-Terminal günstig bei KARTEN-TERMINAL.de mieten oder kaufen
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Zum Stichtag 01. Februar 2016 hat Karten-Terminal-Services erfolgreich die POS Kartenzahlungen auf SDD (SEPA Direct Debit) und SCC (SEPA Cards Clearing) umgestellt. Sofern Händler eine verzögerte Umsatzgutschrift aus girocard- und / oder Lastschrifttransaktionen bemängeln bzw. Differenzen aufgetreten sein, sollten Sie Folgendes überprüfen:

  • Liegt dem kontoführenden Institut die Gläubiger-ID vor und ist sie identisch mit der Gläubiger-ID, die der Händler dem Netzbetreiber mitgeteilt hat?
  • Die Darstellung der Umsatzgutschrift auf dem Kontoauszug ist bankenindividuell und abhängig von der Bereitstellungsform der Kontoinformationen. Teilweise wird bei einigen Banken / Instituten mit der Umstellung auf das XML-Format der Einreicher-Name (easycash) nicht mehr ausgegeben. Als Ansprechpartner dienen hier die Firmenkundenberater oder electronic-Banking-Mitarbeiter des kontoführenden Institutes.

*** SEPA Phase II: Umstellung zum 01. Februar 2016 gemeistert ***
Martin Damaszek

„Token-Service“ für Android und Apps von VISA

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„Token“ ist das englische Wort für Wertmarke – also für etwas, das echtes Geld wert ist, aber als Ersatz für dieses, beispielsweise in Spielbanken, genutzt wird. Aus diesem Begriff heraus bieten Kreditkarten-Unternehmen einen sogenannten „Payment Token Service“ (PTS) an, bei dem statt Bares nur noch geldwerte Daten hin- und hergeschickt werden.
Visa Europe ist derzeit dabei, seinen PTS für Zahlungen, die über ein Cloud-System abgewickelt werden, zu erweitern und zu verbessern. Ziel ist es, damit beispielsweise Banken den Zahlungsverkehr via Smartphone und mobiler Bezahl-App zu erleichtern. Auch neue Zahlungssysteme wie AndroidPay oder PayPal sollen dadurch einen breiteren Kundenkreis gewinnen können.
Beim Visa-PTS werden die Basisdaten auf einer Cloud hinterlegt. Die Bezahl-App kann über eine einheitliche Token-System-Plattform auf diese Cloud-Daten zurückgreifen und das eigene System dort andocken. Beim Zahlungsvorgang laufen dann im Hintergrund verifizierbare Kontrollvorgänge ab, während gleichzeitig bei Endverbraucher die konkreten Zahlungsvorgänge auf dem Smartphone abrufbar gespeichert werden.
Über dieses Verfahren soll, so Vertreter von Visa-Europe, nicht nur den Geldempfängern die Nutzung des bargeldlosen Geldtransfers erleichtert werden – auch die Kundensicherheit kann dadurch deutlich verbessert werden.

Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie direkt auf der Homepage von VISA: Visa Europe weitet Token-Service auf Cloud-basierte Zahlungen aus

„Token-Service“ für Android und Apps von VISA
Martin Damaszek

Bargeld-Aus?

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Es ist nicht mehr weg zu diskutieren: EZB und europäische Regierungen arbeiten darauf hin, das Bargeld abzuschaffen. Die 500-Euro-Banknote soll schon in Kürze der Vergangenheit angehören.500 euro Schein
Man mag sich darüber streiten, ob die Abschaffung von Bargeld wünschenswert ist. Die Befürworter begründen ihr Vorhaben unter anderem damit, kriminelle Finanztransaktionen verhindern zu wollen. Sicherlich spielt auch die Vorstellung, damit die heimlichen Bargeldvermögen, den berühmten „Strumpf unter dem Kopfkissen“, zurück in den Geldkreislauf zu zwingen.
Kritiker sehen darin die Gefahr des „transparenten Menschen“ – denn wenn der Geldfluss ausschließlich bargeldlos funktioniert, sind die Geldströme jederzeit nachvollziehbar. Tatsache aber ist auch: Schon heute wird ein Großteil aller Geschäfte bargeldlos abgewickelt. Im Internet sind Paypal und andere die Vorreiter. An den Kassen der Kaufhäuser, aber zunehmend auch im Einzelhandel, ist der Kreditkartenausleser nicht mehr wegzudenken.
Stellen wir uns also bei allem Streit darauf ein: Das Bargeld gehört einer aussterbenden Spezie an.
Das mag manchen, der sich bislang noch gegen den Geldtransfer per Kreditkarte wehrt, vor neue Herausforderungen stellen. Jeder, der durch unmittelbaren Kauf und Verkauf – sei es im Ladengeschäft oder am Marktstand – Geld transferieren muss, wird künftig an einen Terminal für Kartenausleser nicht mehr vorbei kommen.
Die Lösungen für diesen mobilen „Cash-and-Carry“-Handel sind längst entwickelt – und zu erschwinglichen Konditionen anzumieten.
Wir als EC-Terminal-Spezialist haben für jeden eine optimale Lösung, mit der auch der länderübergreifende Zahlungsverkehr kein Problem mehr darstellt. So muss Ihr Kunde aus den USA oder aus China nicht mehr umständlich in den ihm fremden Euro-Münzen herumwühlen – Karte gezückt, ausgelesen, Zahlung bestätigt – fertig. Das ist die Zukunft, an der kaum noch ein Weg vorbeiführt.
Denken wir etwas weiter, so wird in absehbarer Zeit selbst der private Haushalt in der Lage sein müssen, Karten und andere Geldtransfermöglichkeiten zu gewährleisten. Angefangen beim Taschengeld, das dann auch nicht mehr im Sparschwein des Nachwuchses verschwindet.
Da gilt es, sich schon rechtzeitig mit den neuen Möglichkeiten, aber auch möglichen Schwierigkeiten vertraut zu machen. Nehmen Sie dazu doch einfach mal unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen für Jedermann zu finden. Und warum bis auf „den letzten Drücker“ warten? Wer rechtzeitig am Start ist, hat nachher die Nase vorn.

Bargeld-Aus?
Martin Damaszek

Payback wird zur Cash-Card

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Payback wird zur Cash-CardAmerican Express Logo
Bislang war es nur ein Bonus-Sammelsystem. Nun aber eröffnet sich Payback völlig neue Möglichkeiten, denn die als Punktesammelkarte gestartete Idee soll ab Sommer 2016 auch als „Zahlkarte“ eingesetzt werden. Unter dem Titel „Payback Pay“ wird die Tochter des Kreditkartenunternehmens „American Express“ eine App an den Markt bringen, die beides kann: Punkte sammeln und zahlen. Einmal auf dem Smartphone installiert, wird dieses gleichzeitig zum Portemonaie und zur Rabattmarke.
Damit hat Amex, wie American Express kurz genannt wird, die Nase vorn. Denn weder Apple noch Google, die mit ihren Betriebssystemen iOS und Android den Markt für Smartphones weitgehend beherrschen, haben entsprechende Bezahlfunktionen in Deutschland noch nicht am Start. Deutschlands Banken sind gänzlich abgeschlagen – Parallelen zum Verschlafen des E-Autotrends durch die deutsche Autoindustrie deuten sich an.
Um die Doppelfunktion überall nutzen zu können, will Amex die App so ausrüsten, dass sie mit allen herkömmlichen Kassensystemen mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zusammenarbeiten können. Gleich von Anbeginn dabei ist die Warenhauskette Real. Hier wird das Mobilphone erst einmal nur als Rabattsammelkarte eingesetzt. Die Zahlfunktion wird folgen. Noch im Spätsommer werden dann voraussichtlich die Tankstellen der Aral, die Rewe-Supermärkte und die Drogeriekette dm folgen. Zum Herbst will dann auch Galeria Kaufhof das System anbieten.
Dass die Aktion zum Flopp werden könnte, wird in der Branche ausgeschlossen. Der Trend zur Abschaffung des Bargeldes, aber mehr noch die starke Marktposition von Amex mit derzeit 27,5 Millionen privaten Payback-Nutzern und rund 650 schon heute am Verfahren teilhabenden Unternehmen lassen eher erwarten, dass die Konkurrenz mit Hochdruck an ähnlichen Verfahren arbeiten wird.
Insofern gilt einmal mehr auch für mittelständische Unternehmen: An einem guten Kassensystem mit bargeldloser Zahlungsfunktion führt kein Weg mehr vorbei. Wir vom Karten-Terminal-Service helfen Ihnen gern und beraten kostenlos, damit Sie das zu Ihnen passende System finden.

Payback wird zur Cash-Card
Martin Damaszek


Kassel wird bargeldlose Teststadt

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Kassel die Stadt für das geldlose Geld der Zukunft.

Kontaktlos bezahlen

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Darauf einigten sich jetzt die deutschen Banken, weil die nordhessische Stadt als repräsentativ für die Bundesrepublik gilt. Nicht nur die Bevölkerungsstruktur, auch die Kaufkraft lägen nahe am Bundesdurchschnitt, betonen die Vertreter von „Euro Kartensysteme“.
Auf 15 Jahre wird der Testlauf derzeit angelegt. Dabei werden die in Kassel derzeit genutzten EC-Karten durch Girocards ersetzt, die der berühmten „eierlegenden Wollmilchsau“ entsprechen sollen. Die neuen Karten sollen beispielweise in der Lage sein, kleinere Bezahlvorgänge quasi im Vorbeigehen zu erledigen. Damit entfiele dann das nervenaufreibende und Lebenszeit stehlende Karte-in-den-Slot-Schieben und Nummer-eingeben an der Supermarktkasse.
Das neue System wird so aufgebaut sein, dass es gleichzeitig im Smartphone und der PC-Uhr integriert wird. Mittelfristig soll es so möglich sein, auf Karten gänzlich zu verzichten – was angesichts der ständig zunehmenden Kartenmenge in der Brieftasche von vielen Nutzern begrüßt werden dürfte. Das neue System ist daher vorrangig auf die alltäglichen, kleinen Bezahlvorgänge im Ladengeschäft ausgelegt. Es soll den klassischen Griff ins Portemonaie und das „Warten Sie einen Moment – ich muss noch irgendwo einen Cent haben“ überflüssig machen.
Die Teilnahme am Test ist übrigens freiwillig, wie die Verbraucherzentrale Hessen unterstrichen hat.

Kassel wird bargeldlose Teststadt
Martin Damaszek

Girocard bleibt die Nummer 1 in Deutschland

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Die Girocard, bei den meisten Verbrauchern noch als EC-Card im Bewusstsein, ist und bleibt die Nummer Eins unter den bargeldlosen Zahlungsmitteln.

Das Girocard Logo

Das Girocard Logo


Wie die Deutsche Kreditwirtswchaft nun in einer Statistik für das vergangene Jahr aufgezeigt hat, wurden in 2015 insgesamt 2,59 Milliarden Bezahlvorgänge (eine Milliarde ist eine Zahl mit neun Nullen) über die Girocard abgewickelt. Dabei wurden 138 Milliarden Euro umgesetzt.
Trotz eines geringfügigen Rückgangs um 0,65 % konnte die Girocard damit trotz zunehmender Konkurrenz nicht nur auf dem Kreditkartenmarkt ihre Position halten. So wurden laut Angaben der Statistiker von Payone und B+S Card Service allein im Weihnachtsgeschäft 79,4 Prozent aller Kartenzahlungen mit der Girocard abgewickelt.
In Deutschland verfügen nur fünf Prozent der Bürger nicht über eine Girocard. Auch deshalb geht der Verband der Kreditwirtschaft davon aus, dass diese Bezahlmöglichkeit weiterhin ihre Spitzenposition verteidigen wird – trotz zunehmender Konkurrenz und Verlagerung von Handelsvorgängen in das Internet. Denn der Vorteil der Girocard bleibt wie seit ihrer Einführung: praktisch und überall willkommen.
Die Girocard ist gleichzeitig das Instrument, mit dem der Bankkunde heute sein Bargeld vom Konto holt. Dafür stehen heute rund 784.000 Terminals zur Verfügung – weitere sollen in 2016 folgen. Denn die Branche geht davon aus, dass der Bedarf weiter steigen wird. So habe die Regulierung der Interbankenentgelte im Dezember 2015 den Weg frei gemacht dafür, dass die Transaktionsgebühr 0,2 % des Geldbetrages nicht übersteigen dürfe.
Damit diese Card auch künftig ihre Spitzenposition behaupten kann, arbeitet die Deutsche Kreditwirtschaft mit Hochdruck an der Erweiterung der GiroCard-Funktionen. Diese sollen – wir berichteten – am Innovationsstandort Kassel gebündelt und auf ihre Alltagstauglichkeit erprobt werden. „Girocard-City“, wie die hessische Stadt mittlerweile im Banker-Jargon heißt, wird als Finanz-Versuchslabor künftig den Blick aller Cardbetreiber auf sich ziehen. Was dort funktioniert – davon ist die Kreditwirtschaft überzeugt – das wird auch im Rest der Bundesrepublik funktionieren.

Girocard bleibt die Nummer 1 in Deutschland
Martin Damaszek

Neue Händlerbedingungen zur Teilnahme am electronic cash System

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Sehr geehrte Damen und Herrn,
Ab 2016 Girocard Logo
am 23. Mai 2016 informierte uns die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), dass mit Wirkung zum 09.Juni 2016 neue Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System in Kraft treten.

Die Änderungen der Händlerbedingungen dienen im Wesentlichen der weiteren Umsetzung der MIF-Verordnung (siehe Abschnitt A, Änderungen im Detail) und der geplanten optionalen Einführung des kontaktlosen Bezahlens bei electronic cash-Transaktionen (siehe Abschnitt B, Änderungen im Detail).
Darüber hinaus wurden weitere kleine, formale Änderungen vorgenommen, die den zwischenzeitlichen Entwicklungen (u.a. Schließung der EURO Alliance of Payment Schemes, EAPS) Rechnung tragen sollen (siehe Abschnitt C, Änderungen im Detail).

Die Änderungen im Detail:

    A. Umsetzung der MIF-Verordnung in den Händlerbedingungen
    Gemäß Artikel 8 Absatz 2 MIF-VO treten verschiedene Regelungen in Kapitel III der MIF-VO zum 9. Juni 2016 in Kraft, die für alle Kartenzahlungssysteme in der Europäischen Union und damit auch für das electronic cash-System relevant sind. Die Deutsche Kreditwirtschaft möchte dabei die Vorgabe in Artikel 8 Absatz 6 der MIF-VO zu Co-badging und Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung in Absatz 2 der Händlerbedingungen zum electronic cash-Vertragswerk berücksichtigen.

    Dort wurde zur Klarstellung ein neuer Passus aufgenommen, wonach Handels- und Dienstleistungsunternehmen als Kartenakzeptanten die Möglichkeiten haben, bei den von ihnen akzeptierten Karten in ihren electronic cash-Terminals automatische Mechanismen zu installieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung treffen. Dabei wurde herausgestellt, dass der Karteninhaber nicht daran gehindert werden darf, sich über diese Vorauswahl hinwegzusetzen.

    Zudem wird in Umsetzung von Artikel 11 MIF-VO sowie als Vorgriff auf Artikel 64, Absatz 2 der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in Absatz 2 der Händlerbedingungen die bisherige Möglichkeit der electronic cash-Handler eingeschränkt, bei Zahlung mit girocard von Verbrauchern einen Aufschlag zu erheben.

    B. Einführung der Option des kontaktlosen Bezahlens im electronic cash-Vertragswerk
    Im Zusammenhang mit der (optionalen) kontaktlosen Bezahlfunktion von girocard-Karten ist vorgesehen, den Kartenausgebern die Möglichkeit zu eröffnen, bei Kleinbetragszahlungen bis 25 Euro je Transaktion ggf. von der Notwendigkeit der PIN-Eingabe durch den Karteninhaber bzw. der daran anschließenden PIN-Prüfung (online durch den Kartenausgeber oder offline in der Karte) als Authentifikationsverfahren abzusehen. Hierzu finden sich nun korrespondierende Regelungen in Absatz 8.

    Dabei ist es ausschließlich eine Entscheidung des Kartenausgebers und nicht der DK-Verbände als Systembetreiber der girocard, ob ein teilnehmender Kartenausgeber solche Transaktionen im Kleinbetragsbereich ohne PIN anbieten und autorisieren möchte; wird eine entsprechende Transaktion ohne PIN-Eingabe und ohne PIN-Prüfung dann technisch erfolgreich (mit Hilfe von NFC) durchgeführt, ändert sich an der Zahlungsgarantie des Kartenausgebers gegenüber dem Kartenakzeptanten nichts.

    C. Sonstige Änderungen im elctronic cash-Vertragswerk
    Die Überarbeitung der Händlerbedingungen dient auch als Anlass, die bislang noch enthaltenen Querverweise auf die EURO Alliance of Payment Schemes (EAPS) zu streichen, nachdem die belgische EAPS-Gesellschaft im letzten Jahr aufgelöst wurde.

 

Ferner soll ein stilistisch leicht überarbeitetes girocard-Logo formal im Technischen Anhang zu den Händlerbedingungen berücksichtigt werden.

Weiterhin sollen nunmehr nicht mehr aktuelle, beschreibende Passagen zum „Ablauf von electronic cash-Transaktionen“ im Technischen Anhang zu den Händlerbedingungen gestrichen werden.
Eine neue Regelung in Nr. 7 der Händlerbedingungen soll die seitens des electronic cash-Systems bestehenden Vorkehrungen aufgrund der Oversight-Anforderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) an systemisch relevante Kartenzahlungssysteme der Eurozone nunmehr vertraglich abdecken.
Die Handelsverbände in Deutschland wurden ebenfalls über diese vorgesehenen Änderungen im electronic cash-Vertragswerk durch die DK-Verbände unterrichtet.

Die vollständige Fassung der neuen Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System finden Sie hier.

Die neuen Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Händler nicht schriftlich oder auf elektronischem Weg Widerspruch erhebt. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an das kontoführende Institut des Händlers abgesendet werden.

Sollten hierzu Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Ansprechpartner bei Karten-Terminal-Service oHG

Neue Händlerbedingungen zur Teilnahme am electronic cash System
Martin Damaszek

Multi-lateral Interchange Fee (MIF) Änderung zum 8. Juni 2016

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Im Juni 2015 hat die EU ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das die MIF (häufig auch Interbankenentgelte oder Interchange genannt) für Kartenzahlungen mit Debit- und Kreditkarten neu regelt.

Im Folgenden finden Sie dazu alle relevanten Inhalte kurz und kompakt zusammengefasst:

*** Was bedeutet MIF? ***

MIF bezeichnet die Kosten, die eine Händlerbank bei Kartenzahlungen des Karteninhabers an dessen Bank entrichtet. Insgesamt enthält die MIF-Regulierung im Wesentlichen die folgenden Bestandteile:

  • Festlegung der maximalen Höhe des Interbankenentgeltes
  • Entgeltaufschlüsselung
  • Informationsübersicht

Die MIF-Regulierung verfolgt das Ziel, Händlern die Entgelte transparent darzustellen und durch die Festlegung der maximalen Höhe der Interchange den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu fördern. Davon betroffen sind Kartenherausgeber, Kartenakzeptanzstellen, Kartenzahlungsdienstleister und Kartenorganisationen. Die Regulierung bezieht sich konkret auf Karten, die im europäischen Wirtschaftsraum (EEA*) ausgegeben wurden und werden. In Deutschland zählen dazu die Kreditkarten von Visa und MasterCard sowie die girocard, Maestro- und V PAY-Karten.
Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Karten von UnionPay, JCB, Diners Club/Discover, American Express, Firmenkreditkarten, Karten aus dem außereuropäischen Ausland (Non-EEA) oder auch Bargeldabhebungen mit Kreditkarten.

Händler finden die Entgeltanteile nach Autorisierungs- und dem girocard-Netzservice-Entgelt aufgeteilt seit Januar 2016 auf der Netzbetriebsabrechnung.

 

*** Anwendungsauswahl ***

Die MIF-Regulierung fordert seit dem 09.06.2016, dass Karteninhaber bei einer Kartenzahlung aus den mit Ihrer Karte möglichen Zahlverfahren (z.B. girocard, Maestro, V PAY) wählen können.

Damit die Händler den Karteninhabern die Auswahl der möglichen Zahlverfahren anbieten können, wurde vom Bundesverband der ec Netzbetreiber (BecN) eine entsprechende Lösung entwickelt, welche die Konformität mit der MIF-Regulierung gewährleistet und gleichzeitig die Attraktivität der Kartenzahlungen weiterhin erhält.

Welche Änderungen ergeben sich durch die Anwendungsauswahl für ihre Händler?

Nach der Umstellung des Terminals auf die BecN-Lösung (dazu ist ein entsprechendes Software-Update notwendig) wird vor dem Einstecken der jeweiligen Karte auf dem Terminaldisplay eine Auswahlmöglichkeit angeboten, ob der Karteninhaber das Bezahlverfahren selbst bestimmen möchte. Bei Zustimmung werden im Nachgang die verfügbaren Zahlverfahren angezeigt.

Sofern der Karteninhaber allerdings keine Auswahl wünscht, wird die Zahlung wie gewohnt über das seitens des Händlers präferierte Zahlverfahren abgewickelt.

Nachfolgend ein Schaubild zur Anwendungsauswahl
Anwendungsauswahl MIF

Die BecN-Lösung steht voraussichtlich erst Ende 2016 zur Verfügung. In Deutschland gilt auch in der Übergangszeit Folgendes:

  • ELV darf weiter vorab betrieben werden.
  • Die BecN-Lösung ist MIF-konform.
  • In Deutschland wurde bisher keine finale Umsetzungsrichtlinie verabschiedet oder eine Aufsichtsbehörde benannt. Dementsprechend können bei fehlender Umsetzungsrichtlinie in Deutschland derzeit keine hoheitlichen Konsequenzen erfolgen, wenn ein Händler nach dem 09.06.2016 die Richtlinie nicht einhält.
  • Handlungsbedarf ist dennoch gegeben: es sollte ein Fortschritt in der MIF-Umsetzung beim Handel erkennbar/spürbar sein.
  • Es wird voraussichtlich einen Migrationszeitraum geben, der vom deutschen Gesetzgeber noch genauer spezifiziert wird.

 

*** HACR – Aufhebung der Pflicht zur Akzeptanz aller Karten ***

Die bisherige Pflicht des Händlers zur Akzeptanz aller Karten, die sogenannte “HACR – Honour All Cards Rule“ eines akzeptierten Brands wie Visa oder MasterCard, ist seit dem 09.06.2016 aufgehoben. Die Regelung gilt jedoch nur für Commercial Cards (Überbegriff für sog. Business und Corporate Cards), die innerhalb der EEA-Region herausgegeben wurden. Commercial Cards, die außerhalb des EEA-Raums ausgegeben wurden, müssen allerdings weiterhin akzeptiert werden. Die Aufhebung der Pflicht zur Akzeptanz findet bei den Zahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft (girocard, GeldKarte/girogo) keine Anwendung, da diese Zahlverfahren ausschließlich als Debitkarten ausgegeben werden. Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie bitte Ihren direkten Ansprechpartner bei Ingenico Payment Services.

*EAA: Alle Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Falkland-Inseln, Färöer-Inseln, Französisch-Guayana, Gibraltar, Grönland, Guadeloupe, Martinique, Monaco, Réunion, San Marino und Vatikanstadt.

Multi-lateral Interchange Fee (MIF) Änderung zum 8. Juni 2016
Martin Damaszek

Kontaktlos zahlen.

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Kontaktlos zahlen? Ja, aber …Kontaklos bezahlen mit dem iPP H-Touch 480
Der Trend zum kontaktlosen Zahlen ist nicht mehr aufzuhalten. Nicht zuletzt dank der Möglichkeiten, die ApplePay anbietet, wird das lästige Karteneinschieben in ein paar Jahren der Vergangenheit angehören. Dennoch scheint Deutschland auf diesem Sektor immer noch ein wenig Entwicklungsland zu sein.
Hindernisse zur flächendeckenden Einführung kontaktlosen Zahlens scheinen derzeit sowohl bei den Banken als auch bei den konkurrierenden Anbieter zu liegen.

ApplePay in der Warteschleife
Zwar haben seit Jahresbeginn – damals waren gerade einmal rund 60.000 der insgesamt 800.000 Bezahlterminals für den kontaktlosen Zahlungsempfang vorbereitet – beispielsweise Aldi Nord und Lidl ihre Filialen „kontaktlos“ gemacht, dm und Penny die Terminals flächendeckend ausgetauscht, dennoch steht ApplePay in der Warteschleife. Ein Grund dafür wird darin vermutet, dass das einstmals als Rabattierungsangebot gestartete Payback-Verfahren mit PaybackPay sein eigenes Bargeldlossystem durchsetzen möchte. Dieses ist zum ersten Juni bei den dm-Filialen gestartet, im Juli kam Real hinzu und Rewe will im Herbst nachziehen.
Doch auch die Banken ziehen noch nicht mit. Dort herrscht derzeit eine Verweigerungshaltung, die ApplePay das Leben schwer macht. Ein Blick auf das Vereinigte Königreich, Australien oder Kanada zeigt allerdings: Irgendwann schert einer aus der Verweigerung aus – und dann ziehen die anderen schnell nach.

Das Bargeldland wird kontaktlos
Eine Schwierigkeit für ApplePay liegt für Experten auch darin, dass der Apple-Marktanteil in Deutschland unter 20 Prozent liegt. Sollte allerdings mit ApplePay ein kontaktloses Zahlungssystem die Kunden gewinnen können, sind selbst höhere Verkaufszahlen für die Apple-Hardware vorstellbar. Gerade auf dem Markt der bargeldlosen Bezahlsysteme hängt eben alles immer mit allem zusammen.
Insgesamt ist der Trend hin zum bargeldlosen Zahlen auch in Deutschland nicht zu übersehen. Dennoch gilt die alte Republik immer noch als Bargeldland. Doch der Trend steht auf Umstellung: 2015 wurden mit 22,9 Milliarden Euro bereits 5,7 Prozent aller Geldumsätze bargeldlos abgewickelt. Im Vorjahr 2014 waren es nur 5,3 Prozent gewesen.
Hierbei haben Girocard und das elektronische Lastschriftverfahren die Nase vorn. Sie sind des Deutschen liebstes, bargeldoses Zahlsystem.

Frühe Versuche scheiterten
Obgleich beispielsweise die Berliner Verkehrsbetriebe schon in den Neunzigern des vergangenen Jahrhunderts und der Hamburger Verkehrsverbund aktuell den Einsatz von gezielten Bargeldlossystemen erprobt haben und gerade in Berlin schon damals darüber nachgedacht worden war, die Zahlung quasi „im Vorbeigehen“ kontaktlos zu erledigen, ist Deutschland beispielsweise im Vergleich zu England und Spanien immer noch Entwicklungsland. Dort können U-Bahn und Bus schon seit Jahren kontaktlos bezahlt werden. Und da schließt sich dann der Kreis zu ApplePay. Denn in beiden Ländern ist das Verfahren bereits nicht mehr aufzuhalten und deutlich weiter als sogar im Mutterland des „AirCash“, den USA. Dort ist man derzeit gerade mit Mühen dabei, die Umstellung vom überholten Magnetstreifen auf den Chip zu schaffen – und hinkt insofern sogar der schwerfälligen Bundesrepublik hinterher. Selbst Nachbar Polen ist hier bereits deutliche Schritte voraus.

AMEX steht sich selbst im Weg

Offen ist auch noch, wie hoch die Transaktionsgebühren sein werden, die bei den banken hängenbleiben – und die für diese ein entscheidendes Argument sind, sich an neuen Systemen zu beteiligen. In den USA zahlen die Banken beispielsweise 0,15 % einer Kreditkarten-Transaktion an Apple. Nach der Regulierung durch die EU bekommen die Banken wiederum selbst gerade 0,3 % – von denen sie dann die Hälfte weiterreichen müssten. Das erscheint vielen Banken zu wenig attraktiv und eine einvernehmliche Einigung steht noch aus.
Da nach einer solchen die technische Umsetzung erfolgen muss, ist mit einem Einsatz von ApplePay in 2016 keinesfalls mehr zu rechnen. Denn die technische Integration wird mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen. So wird derzeit darüber spekuliert, dass ApplePay wie beispielsweise in Australien, Kanada und Spanien sozusagen mit AMEX huckepack an den Markt geht. Doch einerseits ist die AMEX-Card in Deutschland eher ein Nischenprodukt, andererseits werden REWE und Co, die derzeit PaybackPay einführen, vermutlich wenig begeistert, mit einem ApplePay-Markteinstieg unmittelbare Konkurrenz zu bekommen.
Besonders pikant: Payback ist ein Tochterunternehmen von AMEX und würde mit ApplePay per AMEX dem eigenen System in die Parade fahren. Dennoch wird auch ApplePay mittelfristig in Deutschland nicht aufzuhalten sein – und das allein schon deshalb, weil die Apple-Angebote immer noch als state-of-the-art gelten und das Zahlen per Apple chicer werden wird als über ein schnödes Payback-Rabatt-System.

Kontaktlos zahlen.
Martin Damaszek

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